Corona

Der §5 des Infektionsschutzgesetzes legt fest, was der deutsche Gesundheitsminister für Befugnisse erhält, wenn der Deutsche Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellt. Diese soll immer dann vorhanden sein, wenn die Gefahr besteht, dass das deutsche Gesundheitsystem überlastet werden könnte. Diese epidemische Lage hat der deutsche Bundestag am 25. März 2020 festgestellt. Seitdem wird über die Maßnahmen per Verordnung entschieden und die Opposition kann nicht mehr mitreden.

Das deutsche Gesundheitssystem war aber zu keiner Zeit überlastet. Ganz im Gegenteil wurde in einigen Krankenhäusern sogar Kurzarbeit eingeführt, weil die „normalen“ Operationen nicht mehr durchgeführt wurden.

Die FDP hat am 18. Juni 2020 im deutschen Bundestag den Antrag eingebracht, diese epidemische Lage von nationaler Tragweite zu beenden.

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw25-de-corona-rechtsverordnungen-701082

Dies wurde jedoch mit den Stimmen von von allen anderen Parteien (außer der AFD) abgelehnt.

Per 31. Juli 2020 sind laut RKI

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/2020-07-31-de.pdf?__blob=publicationFile

11.642 (35%) der deutschen Intensivbetten frei. 265 Patienten werden im Zusammenhang mit Covid-19 intensivmedizinische behandelt. Unser Gesunheitssystem ist nach unserer Überzeugung nicht überlastet.